Beispielsweise:
*Für Arzneimittel, die der Arzneimittel-Preisverordnung unterliegen, können aus rechtlichen Gründen leider keine Taler vergeben werden.
Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich Ihre Treue richtig belohnen!
* Käufe von rezeptpflichtigen Medikamenten und Rezeptgebühren sind ausgenommen. Keine Barauszahlung möglich.